Über Sinn und Unsinn flächendeckender Waffenverbotszonen
Das österreichische Waffengesetz besagt in § 1 : „Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, 1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen, 2. oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.“ Natürlich wäre es wünschenswert, wenn alle Menschen […]
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